Zum Inhalt springen
Gewerblicher Ladepark mit mehreren Schnellladesäulen

Gewerbe & Ladeinfrastruktur

Ladepark planen und betreiben

Vom Netzanschluss über die richtige Leistungsklasse bis zur eichrechtskonformen Abrechnung: was einen Ladepark wirtschaftlich macht, mit eigener Ladetechnik aus Bayern.

Stand:

Ein gewerblicher Ladepark steht und fällt mit dem Netzanschluss: Anschlussleistung und Tiefbau sind meist der größte Kostenblock. Rentabel wird ein Park typischerweise ab etwa vier Ladepunkten. Wer öffentlich abrechnet, braucht eichrechtskonforme Messung und seit dem 1. Juli 2024 spontanes Laden mit Kartenzahlung. HPC-Lader bis 400 kW bringen einen Lkw in 30 bis 45 Minuten fahrbereit.

Der Netzanschluss bestimmt alles

Vor jeder Säule steht die Frage: Wie viel Leistung gibt der Netzanschluss her? Die verfügbare Anschlussleistung ist der harte Deckel für die Zahl und Leistung der Ladepunkte. Reicht sie nicht, braucht es eine Verstärkung bis hin zur eigenen Trafostation, was Zeit und Geld kostet. Deshalb klären wir die Anschlusssituation immer zuerst mit dem Netzbetreiber. Über §14a EnWG dürfen Netzbetreiber Ladepunkte bei Engpässen drosseln, garantiert bleiben mindestens 4,2 kW je Einrichtung; im Gegenzug gibt es reduzierte Netzentgelte. Diese 4,2 kW gelten je steuerbarer Einrichtung; bei vielen Ladepunkten kann eine Drosselung den Park merklich ausbremsen. Ein gutes Lastmanagement mildert das, beseitigt es aber nicht.

Ladehardware HPC (200–400 kW)ca. 40.000–130.000 €
Tiefbau, Fundamente, Verkabelungprojektabhängig, oft führend
Netzanschluss / Trafostationprojektabhängig, harter Deckel
Backend, Lastmanagement, Eichrechteinmalig + laufend

AC, DC oder HPC: die richtige Leistungsklasse

AC bis 22 kW passt für Mitarbeiter- und Übernachtungsparken, wo Fahrzeuge lange stehen. DC mit 50 bis 150 kW deckt Zwischenstopps ab. HPC mit 200 bis 400 kW ist für Autohöfe und Nutzfahrzeuge gedacht und lädt einen Lkw in 30 bis 45 Minuten fahrbereit. Häufig ist ein Mix die wirtschaftlichste Lösung. Unsere eigene Marke eCharge liefert die passende Hardware bis in den HPC-Bereich.

Eichrecht und Ladesäulenverordnung

Wer pro Kilowattstunde abrechnet, muss eichrechtskonform messen, also nach MessEG und MessEV, damit Kunden die abgerechnete Energiemenge nachvollziehen können. Dazu kommt die Ladesäulenverordnung: An neuen öffentlichen Punkten muss seit dem 1. Juli 2024 spontanes Laden ohne Vertrag möglich sein, inklusive Zahlung mit gängiger Debit- oder Kreditkarte, plus Anbindung an Roaming-Netze.

Betrieb, Backend und Abrechnung

Im Betrieb verteilt ein Lastmanagement die verfügbare Leistung dynamisch auf die belegten Punkte, statt jeden Anschluss starr zu dimensionieren. Ein Backend kümmert sich um Monitoring, Abrechnung, Roaming und Störungsmeldungen. Wichtig ist die Verfügbarkeit: Ein Park, der zuverlässig lädt, bindet Kunden. Ein PV-Carport über den Stellplätzen liefert zusätzlich günstigen Eigenstrom.

Ab wann sich ein Ladepark rechnet

Wirtschaftlich wird ein Park typischerweise ab etwa vier Ladepunkten: Dann tragen genug Ladevorgänge die Fixkosten aus Netzanschluss, Tiefbau und Backend. Stellschrauben sind Standort und Auslastung, der Lade-Tarif und der Eigenstromanteil. Anschieben lässt sich das durch Förderung; welche Programme 2026 laufen, lesen Sie unter Förderung für NFZ-Schnellladen 2026.

Ladepark im Blick?

Wir prüfen Standort und Netzanschluss, wählen die Leistungsklassen und planen Park und Abrechnung, mit Ladetechnik aus eigener Entwicklung. Unverbindlich.

Häufige Fragen

Ladepark, kurz beantwortet.

Was ist beim Ladepark der größte Kostenblock?

Meist Tiefbau und Netzanschluss, nicht die Ladesäulen selbst. Wie viel Anschlussleistung am Standort verfügbar ist, entscheidet, ob ein Park einfach machbar oder ein größeres Projekt mit eigener Trafostation wird. Deshalb klären wir die Anschlusssituation immer zuerst mit dem Netzbetreiber.

Ab wann rechnet sich ein Ladepark?

Als Faustregel ab etwa vier Ladepunkten, weil sich Fixkosten wie Netzanschluss, Tiefbau und Backend dann auf genug Ladevorgänge verteilen. Entscheidend sind Standort, Auslastung und der Lade-Tarif. Ein PV-Carport über dem Park verbessert die Wirtschaftlichkeit zusätzlich.

AC, DC oder HPC, welche Leistung brauche ich?

AC bis 22 kW eignet sich für Mitarbeiter- und Übernachtungsparken. DC mit 50 bis 150 kW deckt Zwischenstopps. HPC mit 200 bis 400 kW ist für Autohöfe und Nutzfahrzeuge gedacht und bringt einen Lkw in 30 bis 45 Minuten fahrbereit. Oft ist ein Mix sinnvoll.

Muss ich eichrechtskonform abrechnen?

Sobald Sie pro geladener Kilowattstunde abrechnen, ja. Die Messung muss nach MessEG und MessEV eichrechtskonform sein, damit Kunden die abgerechnete Energiemenge nachvollziehen können. Geeignete Ladesäulen bringen das mit.

Was schreibt die Ladesäulenverordnung vor?

An neuen öffentlichen Ladepunkten muss seit dem 1. Juli 2024 spontanes Laden ohne Vertrag möglich sein, inklusive Zahlung mit gängiger Debit- oder Kreditkarte. Dazu kommt die Anbindung an Roaming-Netze, damit Fahrer mit ihrer Ladekarte laden können.

Was bedeutet §14a EnWG für den Betrieb?

Netzbetreiber dürfen steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Ladepunkte bei Engpässen vorübergehend drosseln, garantiert bleiben mindestens 4,2 kW je Einrichtung. Diese 4,2 kW gelten je Einrichtung; bei vielen Ladepunkten kann eine Drosselung den Park merklich ausbremsen. Im Gegenzug gibt es reduzierte Netzentgelte. Ein gutes Lastmanagement mildert das, beseitigt es aber nicht; deshalb planen wir es von Anfang an mit ein.

Weiter zur Förderung 2026 oder zur Seite für Gewerbekunden.

Sprechen wir über Ihr Projekt.

Kostenloses Erstgespräch, unverbindlich und konkret.

09666 18800-20