Stand:
Das frühere KsNI-Programm ist ausgelaufen. Schnellladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge fördert der Bund 2026 über die neue Richtlinie Lkw-LIS: bis zu 1 Milliarde Euro über vier Jahre, als Festbetrag von 500 € pro kW (netto). Förderfähig sind Ladehardware, Netzanschluss, Batteriespeicher und Lastmanagement. Für die wettbewerblichen Aufrufe B und C läuft die Frist bis zum 7. Juli 2026.
Was aus KsNI wurde
Viele suchen noch nach dem KsNI-Programm für klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur. Dessen letzte Förderaufrufe liefen 2021 und 2022; das Programm ist ausgelaufen und wurde nicht verlängert. An seine Stelle ist 2026 ein neues, gezielt auf Lkw-Ladeinfrastruktur zugeschnittenes Programm getreten.
Das Programm Lkw-LIS 2026
Die Förderrichtlinie Lkw-LIS für Ladeinfrastruktur schwerer Nutzfahrzeuge wurde im Mai 2026 vorgestellt. Vorgesehen sind bis zu 1 Milliarde Euro über vier Jahre, mit einem Festbetrag von 500 € pro kW Ladeleistung (netto), nicht als prozentuale Quote. Anders als bei reinen Hardware-Zuschüssen sind auch Netzanschluss, Batteriespeicher und Lastmanagement förderfähig, also genau die Posten, die ein Ladepark wirklich teuer machen. Träger ist das Bundesverkehrsministerium, umgesetzt über die NOW GmbH und den Projektträger Jülich.
| Aufruf A: nicht-öffentlich, nur KMU | ab 05.06.2026, first-come |
|---|---|
| Aufruf B: nicht-öffentlich, alle | bis 07.07.2026, wettbewerblich |
| Aufruf C: öffentlich, ab 100 kW | bis 07.07.2026, wettbewerblich |
| Förderfähig | LIS, Netzanschluss, Speicher, Lastmgmt. |
Die drei Förderaufrufe
Lkw-LIS startet mit drei parallelen Aufrufen. Aufruf A richtet sich nur an kleine und mittlere Unternehmen für nicht-öffentliche Ladepunkte und läuft nach dem Windhundprinzip ab dem 5. Juni 2026. Aufruf B steht allen Unternehmen für nicht-öffentliche Punkte offen, Aufruf C gilt für öffentliche Ladeinfrastruktur ab 100 kW. B und C sind wettbewerblich und enden am 7. Juli 2026; hier entscheidet die Qualität des Antrags, nicht der Zeitpunkt.
Deutschlandnetz-Lkw und der EU-Rahmen
Neben der Zuschussförderung baut der Bund mit dem Deutschlandnetz-Lkw rund 350 Standorte mit etwa 4.200 Ladepunkten bis 2030 auf, das aber als Ausschreibung und Betreibermodell, nicht als Zuschuss. Den verbindlichen Rahmen setzt die EU-Verordnung AFIR: Ab 2030 muss entlang des TEN-T-Kernnetzes alle 60 km Lkw-Schnellladen verfügbar sein, mit mindestens 3.600 kW je Standort. Der erste öffentliche Megawatt-Ladepunkt in Deutschland ist seit September 2025 in Betrieb.
So läuft der Antrag
Anträge laufen über den Projektträger Jülich. Gefragt sind eine saubere Projektplanung, der Nachweis von Standort und Anschlussleistung und ein schlüssiges Betriebskonzept. Weil Aufruf A nach dem Windhundprinzip vergeben wird und B und C feste Fristen haben, zählt Tempo. Wir unterstützen bei Auslegung, Netzanschluss und Antrag und denken die Förderung von Anfang an in die Ladepark-Planung mit ein.
Förderfenster nutzen?
Wir prüfen, welcher Aufruf passt, legen die Ladeinfrastruktur förderfähig aus und begleiten den Antrag. Wegen der Fristen am besten zeitnah.