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Die Einspeisevergütung liegt 2026 für Anlagen bis 10 kWp bei 7,78 ct/kWh (Überschuss) bzw. 12,34 ct/kWh (Volleinspeisung), festgeschrieben für 20 Jahre ab Inbetriebnahme. Der Satz sinkt halbjährlich um 1 %. Geplant ist, die feste Vergütung für neue Anlagen unter 25 kWp ab 2027 zu streichen; wer vorher ans Netz geht, behält seinen Anspruch. Den größten Wert bringt heute ohnehin der Eigenverbrauch.
Die Sätze 2026, und wie schnell sie sinken
Die Einspeisevergütung ist der feste Betrag, den Sie pro Kilowattstunde bekommen, die Sie ins Netz einspeisen. Für Anlagen bis 10 kWp, die ab Februar 2026 in Betrieb gehen, sind das 7,78 ct/kWh bei Überschuss- und 12,34 ct/kWh bei Volleinspeisung. Bis 40 kWp sinkt der Überschusssatz auf 6,74 ct. Der entscheidende Punkt: Der bei Inbetriebnahme gültige Satz wird für 20 Jahre festgeschrieben und ändert sich danach nicht mehr.
Für neue Anlagen sinkt die Vergütung allerdings laufend, und zwar halbjährlich um ein Prozent, jeweils zum 1. Februar und zum 1. August. Zum 1. August 2026 fällt der Satz bis 10 kWp bereits auf 7,70 ct. Je früher die Anlage läuft, desto höher ist also der eingefrorene Wert.
| Bis 10 kWp · Überschuss | 7,78 ct/kWh |
|---|---|
| Bis 40 kWp · Überschuss | 6,74 ct/kWh |
| Bis 10 kWp · Volleinspeisung | 12,34 ct/kWh |
| Nächste Absenkung 01.08.2026 | 7,70 ct/kWh |
Voll- oder Überschusseinspeisung?
Die Volleinspeisung bringt zwar den höheren Satz, lohnt sich aber nur, wenn Sie den Solarstrom gar nicht selbst nutzen, etwa bei einem reinen Zweitdach ohne Verbrauch dahinter. Für ein bewohntes Haus ist die Überschusseinspeisung fast immer die bessere Wahl: Sie verbrauchen den Strom zuerst selbst und speisen nur den Rest ein. Denn jede selbst genutzte Kilowattstunde spart den vollen Netzbezugspreis von rund 37 ct; das ist ein Vielfaches der Einspeisevergütung.
Was sich 2027 ändern soll
Die Bundesregierung plant, die feste Einspeisevergütung für neue kleine Anlagen unter 25 kWp ab 2027 zu streichen und durch marktorientierte Modelle zu ersetzen. Der entsprechende Entwurf ist noch in der Abstimmung und nicht verabschiedet; Details können sich also noch ändern. Sicher ist der Bestandsschutz: Anlagen, die vor 2027 in Betrieb gehen, behalten ihren festen Vergütungsanspruch über die vollen 20 Jahre.
Zusammen mit den für das zweite Halbjahr 2026 erwarteten Modulpreis-Anstiegen ergibt das ein klares Zeitfenster: Wer eine Anlage plant, fährt mit einem Start noch in 2026 planbarer als mit dem Warten auf eine ungewisse neue Vergütungslogik.
Negative Strompreise: kein Grund zur Sorge
Seit dem Solarspitzengesetz gibt es in Stunden mit negativen Börsenpreisen keine Vergütung; 2026 greift die Regel ab zwei zusammenhängenden Stunden, ab 2027 bereits ab der ersten. Das klingt dramatischer, als es ist: Die ausgefallenen Stunden werden am Ende der Laufzeit nachgeholt, die Förderdauer verlängert sich entsprechend. Bei einer Anlage mit hohem Eigenverbrauch fällt der Effekt ohnehin kaum auf.
Warum der Eigenverbrauch heute den Ausschlag gibt
Worauf es hinter allen Zahlen ankommt: Der Wert einer PV-Anlage liegt 2026 nicht mehr im Einspeisen, sondern im Selbstnutzen. Eine eingespeiste Kilowattstunde bringt 7,78 ct; dieselbe Kilowattstunde selbst verbraucht spart rund 37 ct Netzstrom, also etwa das Fünffache. Genau deshalb rechnet sich heute die Kombination aus Anlage, Speicher, Wärmepumpe und Wallbox: Sie hebt den Eigenverbrauch und macht Sie unabhängiger vom Strompreis. Wie hoch die Anlage selbst zu Buche schlägt, lesen Sie unter Was kostet eine PV-Anlage.
Noch 2026 ans Netz
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