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Einfamilienhaus mit Solaranlage auf dem Dach im warmen Abendlicht

Kosten & Förderung

Einspeisevergütung 2026: warum der Start vor 2027 zählt

Wie hoch die Sätze 2026 sind, wie schnell sie sinken und warum der eigentliche Wert Ihrer Anlage längst im Eigenverbrauch steckt.

Stand:

Die Einspeisevergütung liegt 2026 für Anlagen bis 10 kWp bei 7,78 ct/kWh (Überschuss) bzw. 12,34 ct/kWh (Volleinspeisung), festgeschrieben für 20 Jahre ab Inbetriebnahme. Der Satz sinkt halbjährlich um 1 %. Geplant ist, die feste Vergütung für neue Anlagen unter 25 kWp ab 2027 zu streichen; wer vorher ans Netz geht, behält seinen Anspruch. Den größten Wert bringt heute ohnehin der Eigenverbrauch.

Die Sätze 2026, und wie schnell sie sinken

Die Einspeisevergütung ist der feste Betrag, den Sie pro Kilowattstunde bekommen, die Sie ins Netz einspeisen. Für Anlagen bis 10 kWp, die ab Februar 2026 in Betrieb gehen, sind das 7,78 ct/kWh bei Überschuss- und 12,34 ct/kWh bei Volleinspeisung. Bis 40 kWp sinkt der Überschusssatz auf 6,74 ct. Der entscheidende Punkt: Der bei Inbetriebnahme gültige Satz wird für 20 Jahre festgeschrieben und ändert sich danach nicht mehr.

Für neue Anlagen sinkt die Vergütung allerdings laufend, und zwar halbjährlich um ein Prozent, jeweils zum 1. Februar und zum 1. August. Zum 1. August 2026 fällt der Satz bis 10 kWp bereits auf 7,70 ct. Je früher die Anlage läuft, desto höher ist also der eingefrorene Wert.

Bis 10 kWp · Überschuss7,78 ct/kWh
Bis 40 kWp · Überschuss6,74 ct/kWh
Bis 10 kWp · Volleinspeisung12,34 ct/kWh
Nächste Absenkung 01.08.20267,70 ct/kWh

Voll- oder Überschusseinspeisung?

Die Volleinspeisung bringt zwar den höheren Satz, lohnt sich aber nur, wenn Sie den Solarstrom gar nicht selbst nutzen, etwa bei einem reinen Zweitdach ohne Verbrauch dahinter. Für ein bewohntes Haus ist die Überschusseinspeisung fast immer die bessere Wahl: Sie verbrauchen den Strom zuerst selbst und speisen nur den Rest ein. Denn jede selbst genutzte Kilowattstunde spart den vollen Netzbezugspreis von rund 37 ct; das ist ein Vielfaches der Einspeisevergütung.

Was sich 2027 ändern soll

Die Bundesregierung plant, die feste Einspeisevergütung für neue kleine Anlagen unter 25 kWp ab 2027 zu streichen und durch marktorientierte Modelle zu ersetzen. Der entsprechende Entwurf ist noch in der Abstimmung und nicht verabschiedet; Details können sich also noch ändern. Sicher ist der Bestandsschutz: Anlagen, die vor 2027 in Betrieb gehen, behalten ihren festen Vergütungsanspruch über die vollen 20 Jahre.

Zusammen mit den für das zweite Halbjahr 2026 erwarteten Modulpreis-Anstiegen ergibt das ein klares Zeitfenster: Wer eine Anlage plant, fährt mit einem Start noch in 2026 planbarer als mit dem Warten auf eine ungewisse neue Vergütungslogik.

Negative Strompreise: kein Grund zur Sorge

Seit dem Solarspitzengesetz gibt es in Stunden mit negativen Börsenpreisen keine Vergütung; 2026 greift die Regel ab zwei zusammenhängenden Stunden, ab 2027 bereits ab der ersten. Das klingt dramatischer, als es ist: Die ausgefallenen Stunden werden am Ende der Laufzeit nachgeholt, die Förderdauer verlängert sich entsprechend. Bei einer Anlage mit hohem Eigenverbrauch fällt der Effekt ohnehin kaum auf.

Warum der Eigenverbrauch heute den Ausschlag gibt

Worauf es hinter allen Zahlen ankommt: Der Wert einer PV-Anlage liegt 2026 nicht mehr im Einspeisen, sondern im Selbstnutzen. Eine eingespeiste Kilowattstunde bringt 7,78 ct; dieselbe Kilowattstunde selbst verbraucht spart rund 37 ct Netzstrom, also etwa das Fünffache. Genau deshalb rechnet sich heute die Kombination aus Anlage, Speicher, Wärmepumpe und Wallbox: Sie hebt den Eigenverbrauch und macht Sie unabhängiger vom Strompreis. Wie hoch die Anlage selbst zu Buche schlägt, lesen Sie unter Was kostet eine PV-Anlage.

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Häufige Fragen

Einspeisung, kurz beantwortet.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?

Für Anlagen bis 10 kWp, die ab Februar 2026 in Betrieb gehen, gibt es 7,78 ct/kWh bei Überschusseinspeisung und 12,34 ct/kWh bei Volleinspeisung. Bis 40 kWp sind es 6,74 bzw. 10,35 ct/kWh. Der Satz wird bei Inbetriebnahme festgeschrieben und gilt dann 20 Jahre konstant.

Was ändert sich 2027 und warum lohnt sich der Anlagenstart vorher?

Geplant ist, die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen unter 25 kWp ab 2027 zu streichen und durch marktorientierte Modelle zu ersetzen. Der Entwurf ist noch nicht verabschiedet. Entscheidend ist der Bestandsschutz: Wer seine Anlage vor 2027 in Betrieb nimmt, behält den festen Vergütungsanspruch für die vollen 20 Jahre. Das macht einen Start in 2026 planbar.

Volleinspeisung oder Überschusseinspeisung, was ist besser?

Volleinspeisung bringt einen höheren Satz, lohnt sich aber nur ohne nennenswerten Eigenverbrauch, etwa bei einem reinen Zweitdach. Für ein bewohntes Haus ist die Überschusseinspeisung fast immer wirtschaftlicher: Sie nutzen den Solarstrom zuerst selbst und sparen damit den vollen Netzbezugspreis von rund 37 ct, statt für 7,78 ct einzuspeisen.

Wie lange gilt mein Vergütungssatz?

Der bei Inbetriebnahme gültige Satz ist für 20 Jahre plus das Inbetriebnahmejahr garantiert. Spätere Absenkungen betreffen Sie nicht mehr. Die halbjährliche Degression von einem Prozent gilt nur für Anlagen, die danach ans Netz gehen.

Bekomme ich bei negativen Strompreisen noch Geld?

Seit dem Solarspitzengesetz erhalten neue Anlagen in Stunden mit negativen Börsenpreisen keine Vergütung; 2026 greift das ab zwei zusammenhängenden Stunden. Diese Stunden werden aber am Förderende nachgeholt, die 20-jährige Förderdauer verlängert sich entsprechend. In der Praxis betrifft das nur wenige Stunden im Jahr und fällt bei hohem Eigenverbrauch kaum ins Gewicht.

Lohnt sich Photovoltaik bei sinkender Vergütung überhaupt noch?

Ja, weil sich der Wert verschoben hat. Eine selbst verbrauchte Kilowattstunde ersetzt teuren Netzstrom und ist damit rund fünfmal so viel wert wie eine eingespeiste. Die Wirtschaftlichkeit kommt heute aus dem Eigenverbrauch, oft kombiniert mit Speicher, Wärmepumpe und Wallbox; die Einspeisevergütung ist nur noch ein kleiner Zusatz.

Mehr zu Förderung und Pflicht im Beitrag PV-Pflicht & Förderung in Bayern und auf der Seite für Privatkunden.

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