Zum Inhalt springen
Photovoltaik auf einem begrünten Flachdach eines Neubaus in Bayern

Förderung & Recht

Förderung & PV-Pflicht in Bayern: Was 2026 wirklich gilt.

Pflicht oder Soll, 0 % Mehrwertsteuer, Einspeisevergütung und Zuschüsse, ohne Behördendeutsch erklärt für Eigenheime in der Oberpfalz.

Stand:

Für Wohngebäude hat Bayern eine PV-Pflicht bei Neubau und größerer Dachsanierung; sie ist eine Soll-Vorgabe ohne Bußgeld, für Bestandsgebäude gilt sie nicht (im Gewerbebau dagegen echte Pflicht). Die wichtigste Förderung ist der Nullsteuersatz (0 % MwSt), dazu kommen 20 Jahre Einspeisevergütung (7,78 ct/kWh bis 10 kWp) sowie zinsgünstige Kredite und Landesprogramme.

PV-Pflicht in Bayern: Soll oder Muss?

Hier kursieren viele Missverständnisse. Für Wohngebäude gilt eine PV-Pflicht bei Neubau und größerer Dachsanierung, ausgestaltet als Soll-Vorgabe ohne Bußgeld; für ein bestehendes Eigenheim besteht keine Installationspflicht. Anders im Gewerbe- und Industriebau: Dort ist die PV-Pflicht eine echte Verpflichtung und kann mit einem Bußgeld bis 10.000 € bewehrt sein. Unabhängig von der Pflicht lohnt sich Solar in der Region meist schon aus wirtschaftlichen Gründen.

Der größte Hebel: 0 % Mehrwertsteuer

Die wirksamste „Förderung" ist keine Antragssache: Auf Lieferung und Installation privater Photovoltaik-Anlagen gilt der Nullsteuersatz. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis; das senkt die Investition gegenüber früheren Jahren spürbar.

Einspeisevergütung 2026/2027

Für Strom, den Sie einspeisen, erhalten Sie die Einspeisevergütung; für Anlagen bis 10 kWp seit Februar 2026 7,78 ct/kWh, nach Inbetriebnahme 20 Jahre garantiert. Für Anlagen unter 25 kW ist ab 2027 eine Absenkung im Gespräch (Gesetzentwurf). Wer 2026 ans Netz geht, sichert sich die heutigen Konditionen.

Kredite und Zuschüsse

Über die Steuer- und Vergütungsseite hinaus läuft die wichtigste Schiene über zinsgünstige Kredite: Das Programm KfW 270 („Erneuerbare Energien – Standard") finanziert Photovoltaik und Speicher zu vergünstigten Konditionen. Ein landesweites Privat-Zuschussprogramm für PV gibt es in Bayern derzeit nicht; das frühere Bayern-Speicherprogramm ist ausgelaufen. Punktuell fördern aber einzelne Stadtwerke und Kommunen, etwa für Speicher oder Wallboxen. Solche Programme ändern sich häufig und sind oft befristet; den aktuellen Stand und die Beträge prüfen wir vor Ihrem Projekt.

Den Papierkram übernehmen wir

Förderung ist nur dann ein Vorteil, wenn man die Fristen und Bedingungen trifft. Wir übernehmen für Sie Netzanmeldung, Marktstammdatenregister und die Förderantragstellung und sagen Ihnen ehrlich, welche Programme sich für Ihr Vorhaben wirklich lohnen und welche den Aufwand nicht wert sind.

Welche Förderung passt zu Ihrem Vorhaben?

Wir machen den Fördercheck für Ihr Dach, rechnen ehrlich durch und übernehmen die Anträge. Kostenlos und unverbindlich.

Häufige Fragen

Förderung & Pflicht, kurz beantwortet.

Gibt es in Bayern eine PV-Pflicht für mein bestehendes Haus?

Nein. Die bayerische PV-Pflicht greift bei Neubauten und größeren Dachsanierungen und ist als Soll-Vorgabe ohne Bußgeld ausgestaltet. Für bestehende Eigenheime besteht keine Installationspflicht; wirtschaftlich lohnt sich Solar dort meist trotzdem.

Welche Förderung gibt es 2026 für eine private PV-Anlage?

Der größte Hebel ist der Nullsteuersatz: 0 % Mehrwertsteuer auf Lieferung und Installation. Dazu kommen die 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung, zinsgünstige Kredite und je nach Programm Zuschüsse für Speicher und Ladeinfrastruktur. Wir prüfen vor jedem Projekt, was aktuell konkret für Sie greift.

Lohnt sich die Einspeisevergütung überhaupt noch?

Sie ist ein verlässlicher Zusatz, nicht der Hauptgrund. Für Anlagen bis 10 kWp liegt sie seit Februar 2026 bei 7,78 ct/kWh, 20 Jahre lang garantiert. Den größeren Wert liefert der Eigenverbrauch, weil jede selbst genutzte Kilowattstunde teuren Netzstrom ersetzt.

Gibt es Förderung für Batteriespeicher und Wallbox?

Für Photovoltaik und Speicher gibt es zinsgünstige Kredite, vor allem über KfW 270. Ein landesweites Privat-Zuschussprogramm für PV gibt es in Bayern derzeit nicht; einzelne Stadtwerke fördern aber punktuell Speicher oder Wallboxen. Die Programme ändern sich häufig und sind oft befristet; wir nennen Ihnen die aktuell laufenden und übernehmen die Antragstellung.

Muss ich meine PV-Anlage versteuern?

Kleine Anlagen auf Eigenheimen sind seit den jüngsten Reformen einkommensteuerlich stark entlastet, und beim Kauf gilt der Nullsteuersatz. Die genaue steuerliche Behandlung hängt von Ihrer Situation ab; im Zweifel klärt das Ihr Steuerberater.

Mehr im Ratgeber, etwa was eine Anlage 2026 kostet.

Sprechen wir über Ihr Projekt.

Kostenloses Erstgespräch, unverbindlich und konkret.

09666 18800-20