Stand:
Ein gewerblicher Ladepark steht und fällt mit dem Netzanschluss: Anschlussleistung und Tiefbau sind meist der größte Kostenblock. Rentabel wird ein Park typischerweise ab etwa vier Ladepunkten. Wer öffentlich abrechnet, braucht eichrechtskonforme Messung und seit dem 1. Juli 2024 spontanes Laden mit Kartenzahlung. HPC-Lader bis 400 kW bringen einen Lkw in 30 bis 45 Minuten fahrbereit.
Der Netzanschluss bestimmt alles
Vor jeder Säule steht die Frage: Wie viel Leistung gibt der Netzanschluss her? Die verfügbare Anschlussleistung ist der harte Deckel für die Zahl und Leistung der Ladepunkte. Reicht sie nicht, braucht es eine Verstärkung bis hin zur eigenen Trafostation, was Zeit und Geld kostet. Deshalb klären wir die Anschlusssituation immer zuerst mit dem Netzbetreiber. Über §14a EnWG dürfen Netzbetreiber Ladepunkte bei Engpässen drosseln, garantiert bleiben mindestens 4,2 kW je Einrichtung; im Gegenzug gibt es reduzierte Netzentgelte. Diese 4,2 kW gelten je steuerbarer Einrichtung; bei vielen Ladepunkten kann eine Drosselung den Park merklich ausbremsen. Ein gutes Lastmanagement mildert das, beseitigt es aber nicht.
| Ladehardware HPC (200–400 kW) | ca. 40.000–130.000 € |
|---|---|
| Tiefbau, Fundamente, Verkabelung | projektabhängig, oft führend |
| Netzanschluss / Trafostation | projektabhängig, harter Deckel |
| Backend, Lastmanagement, Eichrecht | einmalig + laufend |
AC, DC oder HPC: die richtige Leistungsklasse
AC bis 22 kW passt für Mitarbeiter- und Übernachtungsparken, wo Fahrzeuge lange stehen. DC mit 50 bis 150 kW deckt Zwischenstopps ab. HPC mit 200 bis 400 kW ist für Autohöfe und Nutzfahrzeuge gedacht und lädt einen Lkw in 30 bis 45 Minuten fahrbereit. Häufig ist ein Mix die wirtschaftlichste Lösung. Unsere eigene Marke eCharge liefert die passende Hardware bis in den HPC-Bereich.
Eichrecht und Ladesäulenverordnung
Wer pro Kilowattstunde abrechnet, muss eichrechtskonform messen, also nach MessEG und MessEV, damit Kunden die abgerechnete Energiemenge nachvollziehen können. Dazu kommt die Ladesäulenverordnung: An neuen öffentlichen Punkten muss seit dem 1. Juli 2024 spontanes Laden ohne Vertrag möglich sein, inklusive Zahlung mit gängiger Debit- oder Kreditkarte, plus Anbindung an Roaming-Netze.
Betrieb, Backend und Abrechnung
Im Betrieb verteilt ein Lastmanagement die verfügbare Leistung dynamisch auf die belegten Punkte, statt jeden Anschluss starr zu dimensionieren. Ein Backend kümmert sich um Monitoring, Abrechnung, Roaming und Störungsmeldungen. Wichtig ist die Verfügbarkeit: Ein Park, der zuverlässig lädt, bindet Kunden. Ein PV-Carport über den Stellplätzen liefert zusätzlich günstigen Eigenstrom.
Ab wann sich ein Ladepark rechnet
Wirtschaftlich wird ein Park typischerweise ab etwa vier Ladepunkten: Dann tragen genug Ladevorgänge die Fixkosten aus Netzanschluss, Tiefbau und Backend. Stellschrauben sind Standort und Auslastung, der Lade-Tarif und der Eigenstromanteil. Anschieben lässt sich das durch Förderung; welche Programme 2026 laufen, lesen Sie unter Förderung für NFZ-Schnellladen 2026.
Ladepark im Blick?
Wir prüfen Standort und Netzanschluss, wählen die Leistungsklassen und planen Park und Abrechnung, mit Ladetechnik aus eigener Entwicklung. Unverbindlich.