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Schnellladesäule für Nutzfahrzeuge mit hoher Ladeleistung

Gewerbe & Förderung 2026

Förderung für NFZ-Schnellladen 2026

KsNI ist ausgelaufen, jetzt fördert der Bund über Lkw-LIS: welche Aufrufe laufen, welche Fristen gelten und was förderfähig ist; eingeordnet für Betreiber.

Stand:

Das frühere KsNI-Programm ist ausgelaufen. Schnellladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge fördert der Bund 2026 über die neue Richtlinie Lkw-LIS: bis zu 1 Milliarde Euro über vier Jahre, als Festbetrag von 500 € pro kW (netto). Förderfähig sind Ladehardware, Netzanschluss, Batteriespeicher und Lastmanagement. Für die wettbewerblichen Aufrufe B und C läuft die Frist bis zum 7. Juli 2026.

Was aus KsNI wurde

Viele suchen noch nach dem KsNI-Programm für klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur. Dessen letzte Förderaufrufe liefen 2021 und 2022; das Programm ist ausgelaufen und wurde nicht verlängert. An seine Stelle ist 2026 ein neues, gezielt auf Lkw-Ladeinfrastruktur zugeschnittenes Programm getreten.

Das Programm Lkw-LIS 2026

Die Förderrichtlinie Lkw-LIS für Ladeinfrastruktur schwerer Nutzfahrzeuge wurde im Mai 2026 vorgestellt. Vorgesehen sind bis zu 1 Milliarde Euro über vier Jahre, mit einem Festbetrag von 500 € pro kW Ladeleistung (netto), nicht als prozentuale Quote. Anders als bei reinen Hardware-Zuschüssen sind auch Netzanschluss, Batteriespeicher und Lastmanagement förderfähig, also genau die Posten, die ein Ladepark wirklich teuer machen. Träger ist das Bundesverkehrsministerium, umgesetzt über die NOW GmbH und den Projektträger Jülich.

Aufruf A: nicht-öffentlich, nur KMUab 05.06.2026, first-come
Aufruf B: nicht-öffentlich, allebis 07.07.2026, wettbewerblich
Aufruf C: öffentlich, ab 100 kWbis 07.07.2026, wettbewerblich
FörderfähigLIS, Netzanschluss, Speicher, Lastmgmt.

Die drei Förderaufrufe

Lkw-LIS startet mit drei parallelen Aufrufen. Aufruf A richtet sich nur an kleine und mittlere Unternehmen für nicht-öffentliche Ladepunkte und läuft nach dem Windhundprinzip ab dem 5. Juni 2026. Aufruf B steht allen Unternehmen für nicht-öffentliche Punkte offen, Aufruf C gilt für öffentliche Ladeinfrastruktur ab 100 kW. B und C sind wettbewerblich und enden am 7. Juli 2026; hier entscheidet die Qualität des Antrags, nicht der Zeitpunkt.

Deutschlandnetz-Lkw und der EU-Rahmen

Neben der Zuschussförderung baut der Bund mit dem Deutschlandnetz-Lkw rund 350 Standorte mit etwa 4.200 Ladepunkten bis 2030 auf, das aber als Ausschreibung und Betreibermodell, nicht als Zuschuss. Den verbindlichen Rahmen setzt die EU-Verordnung AFIR: Ab 2030 muss entlang des TEN-T-Kernnetzes alle 60 km Lkw-Schnellladen verfügbar sein, mit mindestens 3.600 kW je Standort. Der erste öffentliche Megawatt-Ladepunkt in Deutschland ist seit September 2025 in Betrieb.

So läuft der Antrag

Anträge laufen über den Projektträger Jülich. Gefragt sind eine saubere Projektplanung, der Nachweis von Standort und Anschlussleistung und ein schlüssiges Betriebskonzept. Weil Aufruf A nach dem Windhundprinzip vergeben wird und B und C feste Fristen haben, zählt Tempo. Wir unterstützen bei Auslegung, Netzanschluss und Antrag und denken die Förderung von Anfang an in die Ladepark-Planung mit ein.

Förderfenster nutzen?

Wir prüfen, welcher Aufruf passt, legen die Ladeinfrastruktur förderfähig aus und begleiten den Antrag. Wegen der Fristen am besten zeitnah.

Häufige Fragen

Förderung, kurz beantwortet.

Gibt es das KsNI-Programm noch?

Nein. Das KsNI-Programm (klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur) hatte seine letzten Förderaufrufe 2021 und 2022 und ist ausgelaufen. Wer heute nach Förderung für Lkw-Schnellladen sucht, landet beim Nachfolgeprogramm Lkw-LIS.

Was fördert das Programm Lkw-LIS?

Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge: bis zu 1 Milliarde Euro über vier Jahre, als fester Zuschuss von 500 € pro kW Ladeleistung (netto), nicht als prozentuale Quote. Förderfähig sind nicht nur die Ladesäulen, sondern auch Netzanschluss, Batteriespeicher und Lastmanagement. Vorgestellt wurde es im Mai 2026.

Bis wann kann ich einen Antrag stellen?

Für die wettbewerblichen Aufrufe B und C läuft die Frist bis zum 7. Juli 2026. Aufruf A für kleine und mittlere Unternehmen lief nach dem Windhundprinzip ab dem 5. Juni 2026; dessen Mittel gelten bereits als ausgeschöpft. Prüfen Sie vor einem Antrag den aktuellen Stand und den nächsten Aufruf. Eine verpasste Frist bedeutet meist nur Warten auf die nächste Runde, nicht das Aus.

Wer kann die Förderung beantragen?

Aufruf A nur KMU für nicht-öffentliche Ladepunkte, Aufruf B alle Unternehmen für nicht-öffentliche Punkte, Aufruf C für öffentliche Ladeinfrastruktur ab 100 kW. Welcher Aufruf passt, hängt von Ihrer Unternehmensgröße und davon ab, ob der Park öffentlich zugänglich sein soll.

Was ist das Deutschlandnetz-Lkw?

Ein staatlich ausgeschriebenes Netz von rund 350 Standorten mit etwa 4.200 Ladepunkten bis 2030. Das ist keine Zuschussförderung, sondern ein Ausschreibungs- und Betreibermodell. Der Vergabestand ist Mitte 2026 noch in Bewegung.

Was ändert sich durch die EU-Vorgaben (AFIR)?

Die EU-Verordnung AFIR schreibt ab 2030 entlang des TEN-T-Kernnetzes alle 60 km Lkw-Schnellladen vor, mit mindestens 3.600 kW je Standort. Der erste öffentliche Megawatt-Ladepunkt in Deutschland ist seit September 2025 in Betrieb. Wer heute plant, baut für diesen Rahmen.

Davor lesen: Ladepark planen und betreiben.

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